Mitteilungen des Gemeinderates
Von Claudio Botti, 26. März 2009 – 10:00:00
Gemeindepolizei - Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
Vor einigen Jahren wurde das Thema Zusammenarbeit der Gemeindepolizeien im Kanton Basel-Landschaft besprochen. Die Diskussion einzelner Vorschläge, wie z.B. nächtliche Patrouillenfahr-ten. in den Gemeinden, zeigte auf, dass dies mit den vorhandenen Einsatzkräften und der indivi-duellen Infrastruktur, nicht durchführbar ist. Die Durchführung gelegentlicher gemeinsamer Kontrol-len, Nachbarhilfe bei grossen Festanlässen oder bei besonderen Ereignissen etc., wird als mach-bar beurteilt. Ziel ist es, bei personellem Mehrbedarf für gewisse Kontrollen etc. die Effizienz zu steigern, jedoch keine Regelmässigkeiten zu schaffen, sondern die Sicherheitsaufgaben in den eigenen Gemeinden als 1. Priorität jederzeit zu gewährleisten.
Der Gemeinderat hat folgendes beschlossen:
1. Alle öffentlich-rechtlich angestellten Mitarbeitenden der Gemeindepolizeien anderer Baselbieter Gemeinden, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind und dies schriftlich erklären, wer-den legitimiert, auf dem Gemeindegebiet Birsfelden gemeinsame Handlungen zur Unterstüt-zung der Gemeindepolizei Birsfelden vorzunehmen.
2. Die Mitarbeitenden der Gemeindepolizei Birsfelden erhalten die Bewilligung, andere Gemein-den bei deren Einsätzen zu unterstützen.
3. Für Einsätze auf dem Gemeindegebiet Birsfelden obliegt die Einsatzleitung der Gemeindepoli-zei Birsfelden.
4. Vorgängig sind die in der Gemeinde Birsfelden und in anderen Gemeinden vorgesehenen Ein-sätze mit dem Abteilungsleiter Sicherheit abzusprechen.
5. Einsätze im Sinne dieses Beschlusses werden anderen Gemeinden nicht in Rechnung gestellt. Die Einsatzstunden werden gegenseitig, zeitlich kompensiert.
Eidg. Raumplanungsgesetz - Stellungnahme
Der Gemeinderat unterstützt mit einigen Abweichungen die Stellungnahme des Verband der Ba-sellandschaftlichen Gemeinden (VBLG). Dieser begrüsst die vorgeschlagene Revision des eidge-nössischen Raumplanungsrechts grundsätzlich. Insbesondere werden die neuen Ansätze für die interkommunale Zusammenarbeit und die Betonung der Bedeutung der funktionalen Räume be-grüsst.
Unter dem Titel und dem Primat der Raumplanung werden in dieser Vorlage für verschiedene an-dere Politikbereiche grundsätzliche, teilweise einschneidende Vorgaben gemacht. Verschiedene Gebiete übergreifende Fragen sollten zuerst interdisziplinär diskutiert werden, statt dass sie - al-lenfalls einseitig - alleine unter dem Aspekt raumplanerischer Anliegen entschieden werden. Es geht dabei u.a. um gesellschaftspolitische und wirtschaftspolitische Fragen. Besonders augenfällig wird dies beim Interessenkonflikt Landschaftsschutz versus Landwirtschaftspolitik. Diese Vorlage hat weitreichende Auswirkungen. Vorgängig zu dieser Gesetzesrevision sollte in den interdis-ziplinären Bereichen eine breitere Diskussion, nicht nur unter an Raumplanungsfragen Interessier-ten, geführt werden.
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